Aufnahmeinformation der HBLA für künstlerische Gestaltung Linz

Wie läuft die Aufnahme ab?

Der Aufnahmeprozess der HBLA für künstlerische Gestaltung besteht aus folgenden Schritten:

Abzugeben bei der Anmeldung Montag- Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr

Mappe

Die nächste Aufgabenstellung für die Mappe zur Aufnahme 2026 erscheint hier im Dezember 2025.

20. März 2025 11:00 bis ca. 16:00 Uhr

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist für alle Aufnahmewerber*innen verpflichtend, die Prüfung dient zur Feststellung der gestalterisch/künstlerischen Fähigkeiten.

Materialien für die Eignungsprüfung

  • Schul-Zeichenblock im Format DIN A3
  • Bleistifte (Härtegrad B bis 2B), Spitzer und Radiergummi
  • Farbiges Zeichenmaterial wie Farbstifte, Filzstifte/Marker oder Wachskreiden (keine trockenen Farbkreiden, die fixiert werden müssen oder Wasserfarben)
  • Lineal, Schere oder kleiner Cutter, Flüssigkleber/Uhu (kein Klebeband)
25. März 2025 14:00 Uhr

Vorläufige Aufnahme

VORLÄUFIGE AUFNAHME im Schuljahr 2024_25 zum Download

WARTELISTE für AUFNAHME im Schuljahr 2024_25 zum Download

Die Namensliste der vorläufig aufgenommenen Schüler*innen kann ab dem Tag der Veröffentlichung an dieser Stelle eingesehen werden (Ihr Einverständnis vorausgesetzt), sowie am Aushang an der Schule.

Kann an der Erstwunschschule kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden, besteht die Möglichkeit der Anmeldung an einer anderen Schule bis spätestens Ende April 2025.

Hinweis:

Aufgrund der Noten in der Schulnachricht und der Ergebnisse der Eignungsprüfung kann ein Schulplatz an unserer Schule vorläufig zugewiesen werden.

Werden die Aufnahmebedingungen mit der Schulnachricht nicht erfüllt, kann zu diesem Zeitpunkt noch kein Schulplatz zugewiesen werden.

Die Aufnahme wird endgültig bei Erfüllung sämtlicher Aufnahme- und Eignungsvoraussetzungen zu Schuljahresende.

01. Juli 2025

Verbindliche Aufnahme

Durch die Vorlage der Schulerfolgsbestätigung (= Nachweis aller Zeugnisnoten) wird bei Erfüllung der Aufnahme- und Eignungsvoraussetzungen die Aufnahme endgültig.

Bei Nichtabgabe der Schulerfolgsbestätigung wird auf den Schulplatz verzichtet.

Die Liste der definitiven Aufnahmen kann hier eingesehen werden, sobald diese feststeht.

Liste der definitiven Aufnahmen für das Schuljahr 2024/25

Warteliste für das Schuljahr 2024/25

 

Hinweis:

Die Vorlage der Schulerfolgsbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur eventuell notwendigen Aufnahmeprüfung.

Die Liste der endgültig aufgenommenen Schüler/innen wird ab 07. Juli 2025 an dieser Stelle (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) bzw. Aushang an der Schule veröffentlicht.

02. Juli 2025

Aufnahmeprüfungen

Schriftliche Prüfung:

Dauer: 50 Minuten

Lehrstoff 4. Klasse Mittelschule Leistungsniveau Standard AHS bzw. Neue Mittelschule vertiefte Allgemeinbildung.

Lichtbildausweis mitnehmen.

Mündliche Prüfung:

Dauer: max. 20 Minuten, nur für jene Aufnahmewerber*innen, deren schriftliche Aufnahmeprüfung negativ beurteilt wurde.

Den Zeitplan für die Aufnahmeprüfungen erfahren Sie bei Vorlage der Schulerfolgsbestätigung.

Bedingungen für die Aufnahme in die HBLA für künstlerische Gestaltung:

  • Positives Ergebnis bei der Eignungsprüfung.
  • AHS-Schüler*innen müssen ein positives Zeugnis der vierten oder einer höheren Klasse vorweisen können (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und schulautonome Pflichtgegenstände).
  • Schüler*innen der Mittelschule: in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel in Standard AHS erreicht (=positiv beurteilt). Schüler*innen der Mittelschule, Leistungsniveau Standard: in allen differenzierten Pflichtgegenständen zumindest mit "Gut" beurteilt; falls dies nicht zutrifft: Ablegung einer Aufnahmeprüfung.
  • Poly-Schüler*innen müssen ein positives Zeugnis der 9. Schulstufe vorweisen können.
  • Schüler*innen einer mittleren Schule müssen die erste Klasse positiv abgeschlossen haben.
04. Juli bis 09. Juli 2025

Bestätigung des Schulplatzes

Bestätigen Sie die Annahme des Schulplatzes durch Abgabe des Original-Jahreszeugnisses.

(Ein AHS-Jahreszeugnis muss die Abmeldeklausel enthalten).

Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule.

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